Willkommen bei MoniCar Ihrem Patientenfahrdienst & Flughafentransfer aus dem Kreis Heinsberg
Willkommen bei MoniCar Ihrem Patientenfahrdienst & Flughafentransferaus dem Kreis Heinsberg 

Kranken und Rollstuhlfahrten

Wir helfen Ihnen !!!

 

Wenn Sie oder Ihre Familienangehörigen zur

  • ambulanten Behandlung
  • stationären Aufnahme
  • Kur oder zu einer Rehabilitation
  • Dialyse
  • Bestrahlung 

müssen, können Sie diese Fahrten abhängig von der Schwere der Erkrankung auch mit einem Sondermietwagen durchführen.

 

Wir sind Vertragspartner ALLER deutschen Krankenkassen.

 

Mit MoniCar fahren sie mit komfortablen Sondermietwagen sitzend -mit Ihrem eigenen Rollstuhl- problemlos zu jedem Arztbesuch.

 

Bei medizinisch notwendigen Fahrten ist für die Kostenübernahme eine ärztliche Verordnung (Transportschein) der Krankenbeförderung im Orginal erforderlich.

 

Fahrkosten zur ambulanten Behandlung können nur erstattet werden, wenn die Fahrt vorher durch Ihre Krankenkasse genehmigt wurde.

Es sei denn, Sie haben eine Behinderung mit den Buchstaben aG, Bl oder H.

Oder aber es liegt mindestens Pflegegrad 3 vor.

Die weiteren Modalitäten klären wir dann mit Ihrer Krankenkasse.

 

Der Arzt kann die Krankenfahrt mit einem Mietwagen/Taxi verordnen

  • bei Fahrten zu stationären Vorsorge- und Rehabilitationskuren haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf die Übernahme der Reisekosten. Bitte vorher mit der Krankenkasse klären.
  • wenn der Patient aus zwingenden medizinischen Gründen nicht mit privatem Kfz oder öffentlichen Verkehrsmitteln fahren kann.

 

Fahrkosten für die Fahrt zu einer ambulanten Behandlung können nur in besonderen medizinischen Ausnahmefällen und nur nach vorheriger Genehmigung der Krankenkasse übernommen werden.

 

Diese Ausnahmen sind gegeben bei:

  • Dialyse oder Strahlen- und Chemotherapie bei Krebserkrankungen.
  • Schwerbehindertenfahrten mit folgenden Kennzeichen im Schwerbehindertenausweis: „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung), „Bl“ (blind) oder „H“ (hilflos).
  • Fahrten von Versicherten, die in den Pflegegrad 3 eingestuft sind und wegen dauerhafter Beeinträchtigung der Mobilität eine Beförderung benötigen.

 

Bitte beachten Sie, daß ohne eine Befreiung von der Zuzahlungspflicht in der Regel ein Eigenanteil des Patienten zwischen 5,00 und 10,00 Euro fällig wird.

Dabei gelten die Hin- und Rückfahrt jeweils als Einzelfahrt.

Auch für Kinder und Jugendliche ist die volle Zuzahlung zu leisten.

 

Unsere Fahrer holen Sie von zu Hause ab und bringen Sie sicher und pünktlich zu Ihren Behandlungsterminen. Zu unseren Fahrzeugen gehören behindertengerechte Fahrzeuge, damit wir auch in ihrer Bewegung eingeschränkte Menschen sicher ans Ziel bringen können.

Krankenfahrten? Dann vorbestellen bei:

MoniCar GmbH

Gutenbergstraße 7
52511 Geilenkirchen

 

Mitglied der Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein

 

Telefon:

GK - 02451 - 90 19 735

WF - 02455 - 94 90 459

 

FAX: 02451 9019736

E-Mail: monicar@online.de  


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